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BBK Nr. 23 vom Seite 1037

Likes, Kooperationen und Umsätze – die steuerliche Welt der Influencer

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Bezahlte Kooperationen auf Instagram, Werbeeinnahmen auf YouTube oder kleine Spenden („Donations“) während eines Gaming-Livestreams – für viele Menschen ist das längst Teil ihres digitalen Alltags. Was dabei oft übersehen wird: Auch scheinbar „kleine“ Aktivitäten im Netz können ganz reale steuerliche Folgen haben.

Mittlerweile erzielen zahlreiche – oft sehr junge – Influencer Einkünfte, die steuerlich zu erfassen sind. Dabei geht es nicht nur um Stars mit einer Reichweite von mehreren Millionen Followern, sondern auch um Creator mit einigen tausend Abonnenten, die regelmäßig Produkte vorstellen, Affiliate-Links setzen oder bezahlte Kooperationen eingehen. Genau diese Fälle landen zunehmend in der steuerlichen Beratungspraxis – oft treffen dabei wenig steuerliches Vorwissen auf Mandantenseite und komplexe rechtliche und praktische Fragestellungen aufeinander. Dabei wird eines immer deutlicher: die steuerliche Beratung von Influencern ist kein exotisches Spezialgebiet mehr – sondern längst Teil des Kanzleialltags.

Die Finanzverwaltung hat unlängst reagiert: In mehreren Bundesländern gibt es gezielte Prüfungen, insbesondere zu Sachzuwendungen, tauschähnlichen Umsätzen, Direktzahlungen von Followern sowie zur Abgrenzung privater und betrieblicher Aufwendungen. Auch Reverse-Charge-Fälle bei ausländischen Plattformen rücken verstärkt in den Fokus. Bisher betreffen die Prüfungen hauptsächlich Influencer mit sehr großer Reichweite. Das bedeutet aber nicht, dass bei kleineren Influencern nicht auch hingeschaut wird.

Mit der Neufassung der Kleinunternehmerregelung zum wurde eine Umsatzgrenze von 100.000 € eingeführt – ohne Prognoseentscheidung. Für viele kleinere Creator, die auf mehreren Plattformen tätig sind, ist das ein kritischer Schwellenwert, den es sorgfältig zu beobachten gilt. Auch die Entscheidung, ob auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden sollte, wird künftig noch bedeutsamer – etwa bei Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Werbepartnern.

Daniel Denker beleuchtet in seinem Beitrag ab die steuerlichen Aspekte der Influencer-Tätigkeit systematisch und ordnet diese praxisnah für die steuerliche Beratung ein.

Herzliche Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 1037
YAAAK-05565