Finanzverwaltung | Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen (LfSt)
Am sind für viele
Steuerzahler wieder Steuervorauszahlungen fällig. In diesem Zusammenhang bittet
das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz darum, unbedingt darauf zu
achten, bei Überweisungen von Steuerzahlungen die richtige Empfängerbezeichnung
anzugeben. Diese lautet für alle Steuerzahlungen an die rheinland-pfälzische
Steuerverwaltung „Finanzamt Idar-Oberstein“.
Hintergrund: Seit dem erfolgt bei Überweisungen innerhalb der EU eine Überprüfung, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (bekannt als Verification of Payee, VoP).
Hierzu führt das LfSt weiter aus:
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Angabe des Empfängers erforderlich. Dies dient der Vermeidung von Fehl- und Betrugsüberweisungen.
Alle Steuerzahlungen, unabhängig vom zuständigen Finanzamt, werden in Rheinland-Pfalz über die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein abgewickelt. Bei Empfänger/Kontoinhaber ist daher immer „Finanzamt Idar-Oberstein“ anzugeben.
Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz, IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17.
Nur durch die korrekte Angabe wird eine reibungslose Ausführung der Zahlung sichergestellt.
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet eine vereinfachte Möglichkeit, fällige Beträge automatisch und fristgerecht einziehen zu lassen, ohne manuelle Überweisungen tätigen zu müssen. Dies reduziert Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.
Die entsprechenden Formulare stehen auf der Webseite des LfSt Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
KAAAK-05561