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Verfahrensrecht | Steuererklärung und Ausschlussfristen (BFH NV)
Die Einreichung einer
ordnungsgemäßen Steuererklärung beim Finanzgericht innerhalb der
Ausschlussfristen gem. § 65 Abs. 2 Satz 2,
§ 79b Abs.
1 Satz 1 FGO reicht nicht nur zur Bezeichnung des
Klagebegehrens nach
§ 65 Abs. 1
Satz 1 FGO, sondern auch zur Bezeichnung der Beschwer i.
S. des
§ 79b Abs.
1 Satz 1 FGO aus, wenn die angegebenen
Besteuerungsgrundlagen von denen des angegriffenen Bescheids abweichen.
Gleiches gilt bei Wiederholung einer bereits abgegebenen Steuererklärung oder
der Einreichung einer geänderten Steuererklärung (, NV; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO muss die Klage unter anderem den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Fehlt es daran, kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter dem Kläger nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO für die erforderliche Ergänzung eine...