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Kurzfassung zum Beitrag von Foerster, StuB 23-24/2025 S. 934

Die neuen Sozialversicherungswerte 2026

Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 verabschiedet. Durch die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2026“ werden die ab geltenden Grenzbeträge in der Sozialversicherung deutlich angehoben. Darüber hinaus soll der Bundesrat am auch die „Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschließen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2026 verbindlich festgelegt werden.

Einordnung

Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um die relevanten Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 werden die für den Bereich der Sozialversicherung relevanten Rechengrößen für das Jahr 2026 aktualisiert. Dadurch wird u. a. gewährleistet, dass sich besserverdienende Arbeitnehmer entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung d...

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