Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
7. Aufl. 2025
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VII. Beteiligung Minderjähriger
1. Einleitung
851Umstrukturierungen unter Beteiligung von Minderjährigen können bei mittelständischen Unternehmensstrukturen in den unterschiedlichsten Situationen vorkommen. So kann die Aufnahme von Minderjährigen in das Familienunternehmen der Auslöser für die Umstrukturierung sein. Auch ist es denkbar, dass Minderjährige bereits an der Gesellschaft beteiligt sind, beispielsweise bei unvorhergesehener Erbschaft, und dies eine Anpassung der Unternehmensstruktur erfordert. Zudem kommen auch reguläre Umstrukturierungen aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht, bei denen Minderjährige bereits als Gesellschafter am umzustrukturierenden Unternehmen beteiligt sind.
Zum wurde das Familienrecht reformiert und in diesem Zusammenhang auch die einschlägigen BGB-Normen geändert. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Rechtsstand ab .
852Die Beteiligung Minderjähriger wirft regelmäßig folgende Problembereiche auf:
Haftungsbeschränkung des Minderjährigen
Genehmigungsbedürftigkeit durch das Familiengericht, §§ 1643, 1849 ff. BGB.
2. Haftungsbeschränkung des Minderjährigen
853Minderjährigen Gesellschaftern ...