Steuerrecht aktuell 2/2025
1. Aufl. 2026
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G. Verfahrensrecht
I. Verwaltungsanweisung
1. Zugangsvermutung bei schriftlichen Verwaltungsakten
(Daniel R. Kälberer)
a) Hintergrund
Die Bekanntgabefiktion für Steuerbescheide, Steuermessbescheide oder Feststellungsbescheide wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts v. (Postrechtsmodernisierungsgesetz, BGBl 2024 I Nr. 236) von drei auf vier Tage verlängert, um Sendungen stärker bündeln und somit eine höhere Einwurfquote je Empfänger erreichen zu können. Die ab dem geltenden neuen Post-Regelungen führten zwangsläufig auch zu Anpassungen in der AO. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Erlass v. – S 0284 die Auslegung des Begriffs „Post“ präzisiert und zur Zugangsvermutung bei schriftlichen Verwaltungsakten Stellung genommen.
b) Übermittlung durch die Post
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post mit einfachem Brief übermittelt wird, gilt am vierten Tag (bei einer Übermittlung im Geltungsbereich der AO) bzw. einen Monat (bei einer Übermittlung außerhalb des Geltungsbereichs der AO) nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben – außer wenn er nicht oder zu einem später...