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Zur Vorlagepflicht von E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe
Der eine praxisrelevante Entscheidung im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts getroffen und Stellung dazu bezogen, ob und inwieweit E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe vom Stpfl. während einer Außenprüfung dem FA vorgelegt werden müssen (). Für Stpfl. wirft die Entscheidung sowohl Licht als auch Schatten auf, wobei die Entscheidung in rechtlicher Hinsicht nur konsequent ist.
Einordnung
Gemäß § 85 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und infolgedessen auch zu erheben. Flankiert wird dieser Grundsatz insbesondere durch den Untersuchungsgrundsatz i. S. des § 88 AO, wonach Finanzbehörden den besteuerungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und alle relevanten Sachverhaltsumstände – sowohl zugunsten als auch zulasten von Stpfl. – zu ermitteln haben.
Zu den umfangreichsten und eingriffsintensivsten Maßnahmen gehört hierbei die Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung durch das FA beim Stpfl. gem. den §§ 193 ff. AO. Denn neben den im Besteuerungsverfahren allgemeinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Stpfl. (insbesonder...