Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 12 vom Seite 2

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben – Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG

Von Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Was im Privaten gilt, ist auch auf Geschäftsbeziehungen übertragbar. Aus diesem Grund ist es nicht unüblich, dass Geschäftsfreunden oder Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeschenk übergeben, ein Tankgutschein überreicht oder eine Eintrittskarte zu einem Fußballspiel geschenkt wird. Trotz der oftmals kleinen Beträge ist die steuerliche Einordnung nicht immer einfach. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer und deren steuerlicher Würdigung.

Geschenke an Geschäftspartner gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG

Ein Geschenk liegt dann vor, wenn jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Parteien davon ausgehen, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Ein Geschenk darf somit keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung darstellen oder mit dieser in einem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Grundvoraussetzung für einen Betriebsausgabenabzug ist immer eine betriebliche Veranlassung. Bei Geschenken ist diese gegeben, wenn durch die Hingabe Geschäftsbeziehungen zu der beschenkten Person geknüpft, gesichert oder verbesse...