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Ausbildung | Eigenkündigung einer Auszubildenden
Verweigert der Ausbilder unberechtigt die Zahlung von Ausbildungsvergütung in Höhe von etwa einem Monatsbetrag, kann sich daraus ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubildenden ergeben. Im Fall einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Zahlung ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich.
Einer Abmahnung durch die Auszubildende bedurfte es hier nach Ansicht des Gerichts nicht, nachdem die Auszubildende eine Zahlung der Ausbildungsvergütung für den streitigen Monat unter Bezugnahme auf vermeintliche Gegenansprüche aus dem zwischen den Parteien ebenfalls bestehenden Mietverhältnis klar und unmissverständlich abgelehnt hatte. Der Rückstand betraf nicht nur einen geringfügigen Teil der Ausbildungsvergütung. Vielmehr ...