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Online-Nachricht - Mittwoch, 26.11.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Reformvorschläge der Europäischen Kommission zur Offenlegungsverordnung (WPK)

Dekorative GrafikDie Europäische Kommission hat am Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Auf Unternehmensebene sollen insbesondere die Pflicht zur Erklärung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAIs) entfallen und Überschneidungen mit der CSRD beseitigt werden.

  • Auch die Offenlegungspflichten auf Produktebene sollen deutlich reduziert und auf verfügbare, vergleichbare und aussagekräftige Daten beschränkt werden.

  • Zudem schlägt die Kommission ein neues, dreistufiges Kategorisierungssystem für Finanzprodukte mit ESG-Angaben vor: „Nachhaltige Kategorie“, „Übergangskategorie“ und „ESG-Grundlagenkategorie“. Produkte müssen mindestens 70 % ihres Portfolios entsprechend der gewählten Strategie ausrichten und bestimmte „schädliche“ Investitionen – zum Beispiel in Unternehmen, die gegen Menschenrechtsstandards verstoßen – ausschließen. ESG-Bezeichnungen in Produktnamen und Marketingunterlagen sollen künftig ausschließlich den kategorisierten Produkten vorbehalten sein.

Hinweis:

Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
PAAAK-05192