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Einkommensteuer | Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers
Ein Mitunternehmer kann in seinem Sonderbetriebsvermögen nach Maßgabe des § 3a EStG einen steuerfreien Sanierungsgewinn bei einem Schuldenerlass seiner Gläubiger erzielen, wenn die Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 EStG bei der Mitunternehmerschaft erfüllt sind. Ein derartiger steuerfreier Sanierungsgewinn ist nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen.
[i]Sanierungsvoraussetzungen müssen bei der Mitunternehmerschaft vorliegenEs genügt somit nicht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 2 EStG in der Person des Mitunternehmers erfüllt sind, sondern es müssen die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens der Mitunternehmerschaft, die Sanierungsabsicht der Gläubiger sowie die Sanierungseignung der Maßnahme, die zum Sanierungsgewinn geführt hat, für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft bejaht werden.
[i]Mitunternehmer hatte Betrieb an die KG verpachtetIm Streitfall klagte eine GmbH & Co. KG, an der der B ...