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Abgabenordnung | Formelle Buchführungsmängel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen
Werden in einem Kassensystem Stornierungen systembedingt weder in den Tagesabschlüssen noch in den Z-Bons ausgewiesen, stellt dies einen formellen Buchführungsmangel dar, der zur Schätzung nach § 162 AO berechtigt.
[i]Kläger war bilanzierender GastwirtDer Kläger war ein bilanzierender Gastwirt. Seine EDV-Kasse generierte in den Streitjahren 2011 bis 2013 sogenannte Tagesabschlüsse, die nicht fortlaufend nummeriert waren. Außerdem waren keine Stornobuchungen aufgeführt. Die Belege über die Tagesabschlüsse enthielten weder Angaben zur Zahlungsweise noch zur Uhrzeit, zu der der jeweilige Tagesabschluss erstellt worden war. Ferner konnte der Kläger keine Programmier- und Bedienungsanleitungen für die Kasse vorlegen. Inventuren hatte der Kläger ebenfalls nicht durchgeführt. Das Finanzgericht folgte der Schätzung des F...