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EUDR – ein Bürokratiemonster in der Warteschleife
Europas Kampf gegen Entwaldung erreicht eine neue Stufe
Die bereits am in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verfolgt das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und zugleich auch die CO2-Emissionen zu verringern.
Was grundsätzlich als erstrebenswerter Ansatz zur Erhaltung und Schonung unserer Ressourcen angesehen werden kann, ist für die Unternehmen meist nur ein weiteres bürokratisches Hindernis.
Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass diese nunmehr ein zweites Mal verschoben werden soll. Dies habe die Umweltkommissarin Jessika Roswall am in einem Brief an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments, Antonio Decaro, adressiert. Hintergrund dessen ist, dass das IT-System der EU noch nicht einsatzfähig sei und es „zu einer inakzeptablen Verlangsamung des Systems oder sogar zu wiederholten und langanhaltenden Störungen“ kommen könne.
Die EUDR betrifft in Deutschland ca. 150.000 bis 370.000 Unternehmen – deutlich mehr als CSRD (ca. 15.000) oder LkSG (ca. 5.000) – und zwingt viele erstmals zu umfassenden Sorgfalts- und Berichtspflichten
Lange Produktions-, Ernte- und Lieferzyklen erfordern eine frühzeitige Einbindung der Anforderungen und eine enge Abstimmung aller Beteiligten.
Jede Charge muss bis zum Ursprungsgrundstück rückverfolgbar sein – inklusive Geolokalisationsdaten, Satellitenbildern und Einhaltung lokaler Gesetze. Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Einziehung der Einnahmen und der relevanten Erzeugnisse sowie zu Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.
Unternehmen müssen jetzt Datenerhebung, Risikoanalyse und Systemanpassung beginnen, da Produkte für 2026 bereits vorproduziert werden.