Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 V 697/25

Gesetze: HGrStG § 7; BauGB § 193 Abs. 5; BauGB § 196

Ernsthafte Zweifel an dem Ansatz des mit 10 % des durchschnittlichen Bodenrichtwerts einer Gemeinde typisierten Bodenrechtswerts bei noch nicht abschließend ermittelten und möglicherweise niedrigerem konkreten Bodenrichtwert (Hessisches Grundsteuermodell)

Leitsatz

  1. Eine erstmalig beantragte Ermittlung des Bodenrichtwerts für die zutreffende Nutzungsart des Grundstücks kann eine Unklarheit in der Beurteilung des bei der Bestimmung des Faktors gemäß § 7 Abs. 1 HGrStG anzusetzenden Bodenrichtwerts als nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HGrStG entscheidungserheblicher Tatsache begründen.

  2. Der Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 Satz 1 HGrStG ist nicht auf Grundstücke im Innenbereich beschränkt.

  3. Bei der Bestimmung des Faktors gemäß § 7 Abs. 1 HGrStG ist der Ansatz eines für die zutreffende Nutzungsart ermittelten Bodenrichtwerts der Bodenrichtwertzone des Grundstücks nach § 7 Abs. 2 Satz 12 HGrStG gegenüber einem typisierenden Ansatz von 10 % des durchschnittlichen Bodenrichtwerts der Gemeinde nach § 7 Abs. 2 Satz 5 HGrStG vorrangig.

  4. § 7 Abs. 2 Satz 1 HGrStG begründet eine Bindung des Beteiligten des Grundsteuerverhältnisses (sog. Feststellungswirkung) an den von dem Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert nach § 196 BauGB der Bodenrichtwertzone, in der das betreffende Grundstück liegt.

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2325 Nr. 41
OAAAK-04916

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 10.09.2025 - 3 V 697/25

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen