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BFH Urteil v. - III R 40/72 BStBl 1973 II S. 430

Gesetze: VStG § 3

Leitsatz

Eine Freimaurerloge dient nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 17 bis § 19 StAnpG und ist deshalb nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 VStG von der Vermögensteuer befreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 430
BFHE S. 451 Nr. 108,
LAAAA-99553

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 26.01.1973 - III R 40/72

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