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Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistung nach § 4 Nr. 21 UStG veröffentlicht. Zuvor war das Schreiben bereits am auf der Homepage des BMF veröffentlicht und nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen worden.
Nachdem ein Entwurf des BMF-Schreibens bereits im Januar veröffentlicht wurde, war das finale Schreiben bereits lange erwartet worden.
Mit seinem Schreiben ändert das BMF den UStAE und fügt neue Abschnitte hinzu. Zudem wird eine langfristige Nichtbeanstandungsregelung verkündet (vgl. III. Anwendung).
I. Hintergrund
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 war die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung vom teilweise reformiert worden, um die Vorschrift an die unionsrechtlichen Bestimmungen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL anzupassen. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Umfang der begünstigten Leistungen auf „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung“, unabhängig von der Rechtsform des Bildungsdienstleisters, ausgedehnt wurde. Neu hinzugekommen ist außerdem die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Bucht. c UStG für Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird.
Entgeg...