Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Versagung von PKH mangels Erfolgsaussichten
Gesetze: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Gründe
1Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom genannten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
2Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. Ob der Einspruch des Beschwerdeführers bereits aufgrund der fehlenden Einwilligung der Betreuerin des Beschwerdeführers in den Einspruch zurückgewiesen werden durfte, kann dabei dahinstehen.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250929.2bvc000525
Fundstelle(n):
EAAAK-04792