Einkommensteuer | Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur
steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus
geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung
genommen und die bisherigen Regelungen des
(BStBl 2021 I S. 908) ergänzt
().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Das neue Schreiben ergänzt die bisherigen Regelungen des (BStBl 2021 I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem durch das Wachstumschancengesetz vom (BGBl. I 2024 Nr. 108).
Das (BStBl I S. 908) wird durch dieses Schreiben ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum weiter anzuwenden.
Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
IAAAK-04756