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BFH Urteil v. - VI R 309/68 BStBl 1973 II S. 401

Gesetze: EStG § 3

Leitsatz

Die als Aufwandsentschädigung bezeichnete Zulage, die die Deutsche Bundesbahn ihren im Rangierdienst tätigen Bediensteten aufgrund der Vorschriften über die Rangierprämien zahlt, ist nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 401
BFHE S. 171 Nr. 108,
YAAAA-99540

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.12.1972 - VI R 309/68

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