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Verfahrensrecht | Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs (BFH)
Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen
Bestimmungen zum beSt seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem
einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die
Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten
habe, nicht weiter (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob es für die aktive Nutzungspflicht des beSt ab dem (§ 52d Satz 1 und 2 FGO) darauf ankommt, ob der Registrierungsbrief der BStBK zur Anmeldung beim beSt im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits vorgelegen hat oder nicht. Das FG der ersten Instanz hatte die Klage der Kläger als unzulässig verworfen. Für die in § 52d Satz 2 FGO angeordnete aktive Nutzungspflicht des beSt komme es nicht darauf an, o...