Einkommensteuergesetz Kommentar
Ltzt. Onl. Akt.: 30.03.2026
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§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
R 46.1 und R 46.2 EStR; H 46.2 und H 46.3 EStH; § 70 EStDV; BStBl 2025 I 1454, Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026.
Deutschländer, Fristenfalle: Die komprimierte Steuererklärung bei der Antragsveranlagung, NWB 2017, 3836.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1. § 46 Abs. 1 EStG a. F.
1Die Vorschrift sah eine Pflichtveranlagung vor, wenn bestimmte Einkommensgrenzen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit überschritten wurden. Auf diese Veranlagungspflicht wollte der Gesetzgeber verzichten. Es sollte bei den Amtsveranlagungsfällen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG verbleiben.
2. § 46 Abs. 2 bis 5 EStG
2 Die Vorschrift regelt die Veranlagung von Arbeitnehmern. Die Vorschrift verfolgt dabei zwei Zwecke. Einerseits soll sie die Lohnsteuer gegenüber der Einkommensteuer, die mit Ablauf des Kj. entsteht, ausgleichen. Andererseits soll sie aber auch durch den Ausschluss der Veranlagung nach § 46 Abs. 4 EStG das Verfahren ver...