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Fördermittel: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge wird verlängert
Die Bundesregierung will die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängern. Nach bisherigem Stand gilt die Steuerbefreiung für neu zugelassene reine E-Autos vom an nicht mehr. Durch die Verlängerung soll das Halten von reinen E-Fahrzeugen begünstigt werden, die bis zum erstmalig zugelassen werden. Die Förderung soll erstmals auch für gebrauchte Fahrzeuge gelten. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung wird bis zum begrenzt, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines E-Fahrzeuges zu schaffen.
Weitere Förderprogramme für Gründer und KMU enthält das aktualisierte Mandanten-Merkblatt „Fördermittel“, NWB KAAAD-44433.