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NWB BB 12/2025 S. 359
Minijob: Vertrag möglichst mit Rentenbeiträgen wählen
Grundsätzlich fallen bei einem Minijob Rentenbeiträge an. Minijobber können beim Arbeitgeber aber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Besser ist es jedoch, sich für die Versicherung zu entscheiden. Zum einen wird damit die Rente (ein wenig) aufgestockt. Zum anderen hat man u. U. Zugang zu weiteren Leistungen wie Rehas oder einer Erwerbsminderungsrente. Weitere Informationen erhalten Sie z. B. unter https://go.nwb.de/rv5l7.