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NWB BB 12/2025 S. 360
Sonderzahlungen: Kürzung bei Streiks und anderen Ausfallzeiten möglich
Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen können bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen gekürzt werden, auch bei einem Streik. Im konkreten Fall hat ein Unternehmen das Weihnachtsgeld wegen einem Streik gekürzt, da in der Betriebsvereinbarung festgehalten war, dass es bei Fehlzeiten, egal aus welchem Grund, anteilig reduziert werden kann. Das hat das Arbeitsgericht Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (ArbG Offenbach, Beschluss v. - 10 Ca 57/25, https://go.nwb.de/skymj).