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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung
Ende 2021 hatten ca. 18,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber eine aktive Anwartschaft zur betrieblichen Altersvorsorge. Gegenüber 2017 bedeutete dies zwar eine Zunahme um ca. 0,7 Mio. Beschäftigte, aber vor dem Hintergrund des gleichzeitig erfolgten Beschäftigungsaufbaus blieb die Verbreitungsquote von ca. 53,5 % in den letzten Jahren fast unverändert. Die betriebliche Altersversorgung als notwendige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss deshalb weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also vornehmlich in Kleinstunternehmen (mit max. 10 Beschäftigten) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine breitere und attraktivere betriebliche Altersversorgung zu schaffen und bestehende Hemmnisse abzubauen.
I. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 im Rückblick
Wesentlicher Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) aus dem Jahr 2018 war die Einführung der reinen Beitragszusage in das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – kurz Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Bei dieser ...