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BFH Urteil v. - IV B 21/68 BStBl 1973 II S. 243

Gesetze: FGO § 138

Leitsatz

Hat das FG in der Annahme, die Hauptsache sei durch übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten erledigt, eine Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO erlassen und legt ein Beteiligter dagegen Beschwerde ein, mit der Behauptung, er habe keine Erledigungserklärung abgegeben, so kann die Beschwerde nur dazu führen, daß unter Aufhebung der Kostenentscheidung die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das FG zurückverwiesen wird, das nunmehr durch Urteil zu entscheiden hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 243
BFHE S. 362 Nr. 107,
JAAAA-99490

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BFH, Urteil v. 06.12.1972 - IV B 21/68

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