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Die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung ist tot! Oder doch nicht?
Mit hat der BFH sich zu verschiedenen Aspekten einer Schätzung durch die Finanzverwaltung geäußert (). Im Mittelpunkt des Urteils steht dabei die Frage, ob und in welcher Weise die Finanzverwaltung eine Schätzung unter Heranziehung der amtlichen Richtsatzsammlungen des BMF vornehmen darf. Im Beitrag wird die Entscheidung des BFH kritisch gewürdigt. Im Fokus steht dabei die Frage, ob zukünftig überhaupt noch eine Schätzung unter Anwendung der Richtsatzsammlung erfolgen darf. Und falls dies noch der Fall sein sollte, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann.
Einordnung
Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden durch das BMF in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und in der Praxis bei Betriebsprüfungen oftmals angewendet. Sie waren in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Gegenstand von Kritik. Auch der BFH hat sich bereits zuvor mit diesen im Einzelfall durchaus kritisch auseinandergesetzt, in anderen Entscheidungen die Anwendung in der Vergangenheit aber als durchaus zulässig angesehen. Einen Anspruch eines Stpfl. auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrun...