Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 25.08.2016 IV B 125/15, StuB 22/2025 S. 874
Originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzgesellschaft bei Betriebsaufspaltung
In der Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung ist geklärt, dass die Besitzgesellschaft wegen der Möglichkeit, über den einheitlichen Betätigungswillen der Gesellschafter Einfluss auf die Betriebsgesellschaft zu nehmen, originär gewerblich tätig ist (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise
Die Entscheidung ist vom BFH jetzt noch nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.