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Grunderwerbsteuer | Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO).
(1) Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück zu erwerben oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (, NWB CAAAG-90274, BStBl 2018 II S. 602, Rz. 13). Soweit sich der Erwerb auch auf Gegenstände bezieht, die nicht Grundstücke sind, gehören die hierauf entfallenden Teile der Gegenleistung nicht zur grunderwe...