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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 397/24

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Buchwertübertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht natürliche Person (Stiftung)

Leitsatz

1. Aus § 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist abzuleiten, dass die Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht natürliche Person (im vorliegenden Fall auf eine Stiftung) auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers eine Realisierung der stillen Reserven im laufenden Gesamthandsgewinn zur Folge hat und nicht zu Buchwerten möglich ist.

2. Die unterschiedliche Behandlung unentgeltlicher Übertragungen von Teil-Mitunternehmeranteilen in Abhängigkeit von der Rechtsform des Empfängers verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

3. § 6 Abs. 3-6 EStG regeln sowohl die Bewertung als auch die Gewinnrealisierung, denn bei den hier erfassten Übertragungstatbeständen ist der Wertansatz im Ziel-Betriebsvermögen zugleich mit dem letzten Ansatz im Herkunfts-Betriebsvermögen – und daher mit der Auflösung stiller Reserven – verknüpft.

Fundstelle(n):
JAAAK-04063

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2025 - 5 K 397/24

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