Gesetzgebung | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in 1. Lesung im Bundestag
Die Bundesregierung will die
Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf
„eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 21/2672) hat der
Bundestag am , erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren
Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der
Finanzausschuss.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor:
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden.
Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt werden bis längstens , „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
HAAAK-03994