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Online-Nachricht - Freitag, 14.11.2025

Gesetzgebung | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in 1. Lesung im Bundestag

Dekorative GrafikDie Bundesregierung will die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 21/2672) hat der Bundestag am , erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor:

  • Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden.

  • Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

  • Die zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt werden bis längstens , „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
HAAAK-03994