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Unternehmerische Pkw-Nutzung im Fokus: Umsatzsteuerfallen bei GmbH und Personengesellschaften
Nach wie vor sorgt der Pkw für Diskussionsbedarf zwischen Steuerberatern und dem Finanzamt. Gerade bei der unterschiedlichen Würdigung der privaten Nutzung von dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw gibt es Streitpotenzial.
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Umsatzsteuerliche Grundsystematik der Pkw-Nutzung
[i]Zuordnung zum UnternehmensvermögenEin Pkw kann gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, sofern der Anteil der unternehmerischen Nutzung mindestens 10 % beträgt. Eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen bietet sich in der Regel an, um das volle Vorsteuerpotenzial auszuschöpfen.
Besonderheiten der Pkw-Nutzung bei Körperschaften
[i]Tauschähnlicher UmsatzStellt eine GmbH ihren Gesellschafter-Geschäftsführern einen Pkw auch zur außerunternehmerischen Nutzung zur Verfügung, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Getauscht wird die Pkw-Gestellung gegen die Geschäftsführungsleistung. Diese Leistung ist mangels Steuerbefreiungsvorschrift grds. steuerbar und steuerpflichtig. Es liegt insbesondere keine unentgeltliche Wertabgabe i. S. von § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG vor, da die GmbH den Pkw nicht für ihre eigenen außerunternehmerischen Zwecke verwendet.
Übersteigen die Umsätze aus der Pkw-Gestellung die Gren...