1. Die Steuervergünstigung für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit (§ 34 Abs. 4 EStG) wird nur Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aus einer in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich aufgezählten selbständigen "Berufstätigkeit" (als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt usw. oder Träger einer ähnlichen Katalogberufstätigkeit) gewährt.
2. Werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus einer Katalogberufstätigkeit bezogen, ist für die Frage des Überwiegens im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus der Katalogberufstätigkeit den Einkünften aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit gegenüberzustellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 159 BFHE S. 524 Nr. 107, SAAAA-99448