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BFH Urteil v. - VI R 24/72 BStBl 1973 II S. 145

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob die Grenze von 7.200 DM nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG überschritten ist, sind auch Einkünfte des Kindes aus ererbtem Vermögen zu berücksichtigen, und zwar selbst dann, wenn die Verfügungsbefugnis des Kindes durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 145
BFHE S. 441 Nr. 107,
EAAAA-99444

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BFH, Urteil v. 08.11.1972 - VI R 24/72

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