Nachhaltigkeitsberichterstattung | Parlament unterstützt Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen (EP)
Das Europäische Parlament (EP) hat
am seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen
angenommen.
Hintergrund: Nach der verzögerten Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten zielt der aktuelle Vorschlag darauf ab, diese zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Dies ist Teil des Vereinfachungspakets "Omnibus I", das die Europäische Kommission am vorgeschlagen hat.
Das EP hat wiederholt eine Überarbeitung des EU-Regelwerks gefordert, um Verfahren zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die sogenannten „Omnibus“-Vorschläge, die die Kommission seit Februar 2025 vorgelegt hat, zielen darauf ab, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand der EU zu stärken und zusätzliche Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen zu erschließen. Als dringliche Maßnahme hat das Parlament bereits einige Vorschläge angenommen und arbeitet mit Nachdruck daran, die verbleibenden Vorschläge rasch abzuschließen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: vereinfacht und nur für große Unternehmen
Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass nur große Unternehmen mit durchschnittlich über 1 750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet werden sollten. Nur Unternehmen, die diesen Vorgaben unterliegen, müssten auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, also der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern; branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein.
Kleinere Unternehmen würden vor den Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner geschützt, die keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
Sorgfaltspflichten: weniger Anforderungen und nur für sehr große Unternehmen
Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu erkennen und zu überwachen. Anstatt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen.
Diese Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten könnten Geldbußen verhängt werden, deren Leitlinien von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden sollen. Verstöße würden auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet, und betroffene Personen hätten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz.
Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bietet und damit den European Single Access Point (einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten) ergänzt.
Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die ihre Position zu dem Vorschlag bereits festgelegt haben, werden am beginnen. Ziel ist es, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen.
Quelle: EP, Pressemitteilung v. 13.11.2025 (il)
Fundstelle(n):
YAAAK-03906