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Verfahrensrecht | Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist (BFH)
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist
an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die
Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung
des
§ 122
Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 47 Abs. 1 FGO beträgt die Frist für die Erhebung der Klage einen Monat; sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Die Entscheidung kann auch durch die Post übermittelt werden (§ 366 i. V .m. § 122 Abs. 2 AO). Der Verwaltungsakt gilt gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in der für das Streitjahr geltenden Fassung bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt ...