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Zollrecht | Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen (BFH)
Ist der Preis bei Geschäften
zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu niedrig angegeben und wird der
Preis nachträglich erhöht, deutet dies darauf hin, dass die Verbundenheit der
Unternehmen den Preis beeinflusst hat. Die Transaktionswertmethode (Art. 29 ZK
/ Art. 70 UZK) gelangt dann möglicherweise nicht zur Anwendung
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine deutsche Vertriebsgesellschaft, bezog in den Streitjahren 2014 bis 2017 Waren aus dem Drittland von verbundenen Unternehmen, u. a. von der US-Konzernobergesellschaft Y. Die Höhe der Lieferpreise war dabei in einem Distribution Agreement geregelt. Demnach sollte die Klägerin auf Jahressicht eine fremdübliche Umsatzrendite (Agreed Margin) mit...