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Grunderwerbsteuer | Zweimalige Festsetzung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)
Es ist rechtlich zweifelhaft, ob
bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche
Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing)
zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach
§ 1 Abs. 2b
GrEStG und
§ 1 Abs.
3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt
im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der
GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids des Finanzamts wegen der „doppelten“ Festsetzung von Grunderwerbsteuer beim Erwerb von mittlerweile mindestens 90 % (früher 95 %) der Anteile an grundbesit...