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BFH Urteil v. - I R 237/70 BStBl 1973 II S. 136

Leitsatz

Es ist nicht zulässig, zum Zwecke der Bilanzverschönerung ("window-dressing") aufgenommene Kreditmittel unmittelbar über Kapitalkonto (als "Einlage") zu verbuchen; es handelt sich um eine betriebliche Darlehensaufnahme.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 136
BFHE S. 423 Nr. 107,
TAAAA-99439

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 18.10.1972 - I R 237/70

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