Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BUrlG | Keine Einbeziehung von Weihnachtsgeld bei Berechnung der Urlaubsabgeltung
Weihnachtsgeld ist als sog. Zahlung mit Mischcharakter nicht allein Gegenleistung für die Arbeitsleistung. Eine europarechtskonforme Auslegung von § 11 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) erfordert keine Berücksichtigung von Weihnachtsgeld in der Urlaubsabgeltungsberechnung, da eine Einbeziehung zu einer doppelten Bezahlung führen würde.
Danach werden gezahltes Weihnachtsgeld ebenso wie sonstige Gratifikationen und Jahresabschlusszuwendungen, die keine Gegenleistungen für erbrachte Arbeitsleistungen nach § 11 Abs. 1 BurlG darstellen, nicht in die Urlaubsabgeltung einberechnet. Die – zugelassene – Revision ist inzwischen beim BAG unter Az. 9 AZR 170/25 anhängig.