Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
NWB 46/2025 S. 3118
MiLoV5 | Anpassung der Mindestlohnhöhe
Die Bundesregierung hat aufgrund des § 11 des Mindestlohngesetzes v. (BGBl 2014 I S. 1348) in der aktuell geltenden Fassung die Höhe des Mindestlohns durch die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung [MiLoV5]) geändert. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem 13,90 € brutto je Zeitstunde und ab dem 14,60 € brutto je Zeitstunde. Die Verordnung tritt am in Kraft.