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NWB 46/2025 S. 3118

MiLoV5 | Anpassung der Mindestlohnhöhe

Die Bundesregierung hat aufgrund des § 11 des Mindestlohngesetzes v.  (BGBl 2014 I S. 1348) in der aktuell geltenden Fassung die Höhe des Mindestlohns durch die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung [MiLoV5]) geändert. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem  13,90 € brutto je Zeitstunde und ab dem  14,60 € brutto je Zeitstunde. Die Verordnung tritt am in Kraft.

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