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Arbeitsverhältnis | Keine Vererblichkeit von Leistungen aus Vorruhestandsvereinbarung
Trifft ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Rahmensozialplans eine Vorruhestandsregelung mit seinem Arbeitgeber dergestalt, dass er freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis gegen eine ratierliche Vorruhestandsleistung ausscheidet, geht der Leistungsanspruch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, nicht auf Hinterbliebene/Erben des Arbeitnehmers über.
Der Vorruhestandsvertrag S. 3119sei Annex zum (höchstpersönlichen) Dienstvertrag und teile damit auch dessen Schicksal der fehlenden Vererblichkeit nach § 1922 BGB, so das Gericht. Das gezahlte Vorruhestandsgeld diene allein der wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers und entfalle daher mit dessen Tod. Das die unter Az. 9 AZN 384/25 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerd...