5 vor Mündliche Prüfung
9. Aufl. 2025
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IV. Fachgespräch
150 [i]nicht länger als 30 MinutenDas Fachgespräch findet unmittelbar im Anschluss an die Präsentation statt. Der Prüfungsausschuss macht eine kurze Pause, damit die Teilnehmer ihren Arbeitsplatz sortieren, kurz durchatmen und Platz nehmen können.
Das Fachgespräch „soll nicht länger als 30 Minuten dauern“. Eine kürzere oder längere Zeit muss begründet sein und auch protokolliert werden.
Im Fachgespräch soll die fachliche Kompetenz des Prüfungsteilnehmers erfasst werden. Die zielführende Darstellung des Sachverhaltes und der damit verbundenen Probleme steht im Vordergrund, anspruchsvolle rechnerische Lösungen werden im Allgemeinen nicht erwartet.
Die Prüfungsverordnung sieht für das Fachgespräch keine thematischen Einschränkungen vor.
„Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten" andere Handlungsbereiche einzubeziehen.“
Das bedeutet, dass sich das Fachgespräch auf alle (!) Handlungsbereiche erstrecken kann. Zur Vorbereitung muss also der gesamte Lernstoff wiederholt werden, damit er auch im letzten Prüfungsabschnitt wieder präsent ist
151 [i]zentrale HandlungsbereicheDie Teilnehmer können davon ausgehen, dass im Fachgespräch die für Bilanzbuchhalter zentralen Handlungsbereiche „Geschä...