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Praxisfragen zur neuen Kleinunternehmerregelung
Risiken, administrativer Mehraufwand und Chancen
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung im § 19 UStG angepasst. Neben einem systematischen Wechsel hin zu einer unechten Steuerbefreiung wurden auch die Umsatzgrenzen angepasst. Darüber hinaus wurde in § 19a UStG die nationale Regelung zur Umsetzung der unionsweiten Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Binnenmarkt eingeführt. Der folgende Beitrag legt bewusst den Fokus auf praxisnahe Einzelfallkonstellationen, die anhand von Beispielen umfassend beleuchtet werden.
Der Gesamtumsatz bestimmt sich nach den vereinnahmten Entgelten für ausgeführte Umsätze. Insbesondere in Anzahlungsfällen kann die Auffassung der Finanzverwaltung zu einer rückwirkenden Regelbesteuerung führen.
Durch die Einführung der sogenannten europäischen Kleinunternehmerregelung sollen Wettbewerbsnachteile von Unternehmern aus dem EU-Ausland beseitigt werden. Aufgrund der Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Verbringens auf Erwerbs- sowie Ausgangsseite droht weiterhin eine Entstehung der Umsatzsteuer, die nur teilweise durch den Vorsteuerabzug neutralisiert werden kann.
Der innergemeinschaftliche Fernverkauf dient der Umsetzung des Bestimmungslandsprinzips insbesondere bei grenzüberschreite...