Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Dienstag, 11.11.2025

Internationales | Frankreich: Wiedereinführung der Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerbefreiung (IBFD)

Dekorative GrafikDas Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Mehrwertsteuerbefreiungsschwellen festlegt, die rückwirkend ab dem gelten. Hiermit wird die im Finanzgesetz 2025 vorgesehene Senkung der Schwellenwerte, die von der Regierung ausgesetzt wurde, faktisch aufgehoben. Hierüber informiert das IBFD.

Dementsprechend hat das Parlament die folgenden zuvor geltenden Schwellenwerte wieder eingeführt:

  • 85.000 € für Umsätze, die im vorangegangenen Kalenderjahr aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Beherbergungsleistungen und der Bereitstellung von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort erzielt wurden;

  • 37.500 € für Umsätze, die im vorangegangenen Kalenderjahr aus anderen Dienstleistungen als der Bereitstellung von Beherbergungsleistungen sowie Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort erzielt wurden;

  • 50.000 € für Umsätze, die im vorangegangenen Kalenderjahr aus Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Schriftstellern und Künstlern in ihrer beruflichen Eigenschaft erzielt wurden; und

  • 35.000 € für Umsätze, die Rechtsanwälte, Schriftsteller und Künstler im vorangegangenen Kalenderjahr aus Dienstleistungen erzielt haben, die nicht zu ihrer beruflichen Tätigkeit gehören.

Hinweise:

Zu beachten ist, dass der Finanzgesetzentwurf 2026, der derzeit im Parlament diskutiert wird, eine Senkung der Schwellenwerte vorsieht.

Das Gesetz zur Wiedereinführung der Mehrwertsteuerbefreiungsschwellenwerte wurde am im Amtsblatt veröffentlicht.

Quelle: IBFD, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
CAAAK-03760