1. Es bleibt offen, ob im Fall einer begehrten Hörgeräteversorgung der den Lauf der Weiterleitungsfrist auslösende Antragseingang im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bereits im Erstkontakt zwischen dem Versicherten und dem leistungserbringenden Hörgeräteakustiker zu sehen ist (vgl. dazu , zitiert nach juris, Rn. 40, 42 f.; , zitiert nach juris, Rn. 20).
2. Eine Hörgeräteversorgung, deren Vorteile sich für den Versicherten im gesamten Alltagsleben auswirken - wozu auch zählt, den allgemeinen bzw. generellen Höranforderungen im Arbeitsleben gerecht zu werden -, unterfällt dem von den Trägern
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LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.08.2025 - L 1 R 3/20