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Online-Nachricht - Freitag, 07.11.2025

Gesetzgebung | Vorstoß Sachsens zum Bürokratieabbau (FinMin)

Auf Initiative Sachsens hat der Finanzausschuss des Bundesrates am einem Antrag zugestimmt, der die Abschreibungsmöglichkeiten der Unternehmen verbessern und vereinfachen soll.

Hierzu führt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weiter aus:

Der sächsische Vorschlag bewirkt erhebliche Entlastungen für Unternehmen. Künftig sollen Anschaffungen bis 1.200 € (bisher 800 €) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Bildung und Führung von Sammelposten soll entfallen.

Wie es weitergeht:

Nach dem Votum des Finanzausschusses wird sich der Bundesrat am mit dem Thema befassen. Sollte der Vorstoß Sachsens eine Mehrheit erlangen, wird die Stellungnahme des Bundesrates im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zum Standortfördergesetz dem Bundestag zugeleitet.

Der Bundestag müsste das Anliegen aktiv in den Gesetzestext aufnehmen. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wird der Bundesrat im zweiten Durchgang über die Zustimmung zum Gesetz befinden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 6.11.2025 (il)

Fundstelle(n):
WAAAK-03561