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Umsatzsteuer kompakt
Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012 (BFH)
Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten einer Zeitschrift ohne gesondert vereinbartes Entgelt vor der Anwendbarkeit des mit Gesetz vom eingeführten ermäßigten Steuersatzes auf E-Paper dem Regelsteuersatz unterliegt: Die Klägerin, Organträgerin einer Verlagsgruppe, gab in den Streitjahren 2009 bis 2012 zwei Zeitungen heraus (A-Zeitung und B-Zeitung). Die...