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Online-Nachricht - Mittwoch, 05.11.2025

Gesetzgebung | Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilientransaktionen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" beschlossen. Damit sollen künftig Immobiliengeschäfte beim Notar schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können.

Hintergrund: In Deutschland werden jährlich über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Die Durchführung dieser Immobilienübertragungen erfordert den Austausch von zahlreichen Informationen und Dokumenten. Dies erfolgt bisher weitgehend aufwendig in Papierform und auf dem Postweg. Gleiches gilt für den Austausch von Notaren mit den Gerichten oder den Finanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Mit dem Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch („eNoVA“) sollen diese Prozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards verpflichtend vor. Die Digitalisierung der Prozesse soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein.

Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sollen unmittelbar von den beschleunigten Prozessen profitieren. Geringere Auslagen und automatisierte elektronische Datenverarbeitung sollen zu jährlichen Einsparungen von rund 14 Millionen Euro führen. Durch die schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen sollen sich zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. So sollen sich bei sogenannten Bereitstellungszinsen Einsparungen von insgesamt etwa 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen.

Hinweis:

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
QAAAK-03443