Umsatzsteuer | Steuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für
Steuern (BayLfSt) hat zur steuerlichen Erfassung von juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als
umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen Stellung
genommen (.1.1-17/4 St33).
Hintergrund: Mit Einführung von § 2b UStG wird die Unternehmereigenschaft vom Begriff des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG entkoppelt. Dadurch weitet sich die Unternehmereigenschaft aus.
Sachverhalt: Es wurde gefragt, ob sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ab Anwendung von § 2b UStG steuerlich erfassen lassen müssen, sofern
für Zwecke der Körperschaftsteuer kein BgA begründet und
für Zwecke der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch genommen wird.
Hierzu nimmt das BayLfSt wie folgt Stellung:
Es ist weder eine steuerliche Erfassung erforderlich noch besteht eine Anzeigepflicht nach § 137 bzw.138 AO.
Das Schreiben enthält ein entsprechendes Beispiel.
Quelle: .1.1-17/4 St33, NWB Datenbank (lb)
Fundstelle(n):
MAAAK-03440